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Benötigt man eine Ausbildung, um psychotherapeutisch tätig zu sein?
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 1999 sind in Deutschland die Voraussetzungen für die behördliche Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie für diejenigen, die vor dem 1. September 2020 mit dem Studium begonnen haben, klar geregelt: Der Gesetzgeber verlangt den erfolgreichen Abschluss einer postgraduierten Ausbildung in Psychotherapie. Darin erwerben die Teilnehmenden Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie vertiefte Kenntnisse in einem der zurzeit vier in Deutschland anerkannten Psychotherapieverfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie). Durch die bestandene staatliche Prüfung erwerben die Absolvierenden die Approbation als Psychologische/r Psychotherapeutin /
-therapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeut sowie den Fachkundenachweis in dem gewählten Psychotherapieverfahren.
Diejenigen, die nach dem 01. September 2020 ihr Studium begonnen haben, erlangen nach Abschluss ihres universitären Studiums die Approbation als PsychotherapeutIn (berufsrechtliche Befähigung). Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist anschließend eine Weiterbildung zur/zum FachpsychotherapeutIn (sozialrechtliche Befähigung) notwendig.
Psychotherapeutische Ausbildung
Für PsychologInnen (Diplom oder Master) und Ärztinnen und Ärzte, die psychotherapeutisch tätig sein möchten, besteht die Möglichkeit, nach dem Studium der Psychologie oder Medizin eine Ausbildung zur/zum Psychologischen/Ärztlichen Psychotherapeutin/-therapeuten oder zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeuten zu absolvieren. Die kinder- und jugendtherapeutische Ausbildung ist auch mit einem Universitätsabschluss (Diplom oder Master) in einem (sozial-)pädagogischen Studiengang möglich.
Studienbeginn am bzw. nach dem 01.09.2020:
Wenn Sie Ihr Studium am bzw. nach dem 01.09.2020 begonnen haben, können Sie nach Erhalt Ihrer Approbation am NIVT die Weiterbildung zur/zum FachpsychotherapeutIn (Verhaltenstherapie) absolvieren. Da die Ausgestaltung der Musterweiterbildungsordnung noch nicht gänzlich vollendet ist, können wir Ihnen den genauen Ablauf der Weiterbildung noch nicht verbindlich darlegen. Bei Fragen können Sie sich jedoch gerne
an uns wenden.
Weiterbildung KJP für PP
Die dreisemestrige berufsbegleitende Weiterbildung dient der Erlangung der fachlichen Befähigung Psychologischer und Ärztlicher PsychotherapeutInnen zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Die fachliche Befähigung ist die Voraussetzung zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie bzw. der Psychotherapie-Vereinbarung in der kassenärztlichen Versorgung.
Fort- und Weiterbildung
Verhaltenstherapeutische Ausbildung am NIVT
Die Ausbildung in Verhaltenstherapie am NIVT hat das Erlangen der Fachkunde im Bereich Verhaltenstherapie sowie den Erwerb der Approbation (behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Heilberufes) zum Ziel. Am Norddeutschen Institut für Verhaltenstherapie werden im Rahmen der Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten und zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychtherapeutin/-therapeuten Ausbildungsplätze in Vollzeit (3 Jahre) und auch berufsbegleitend in Teilzeit (5 Jahre) angeboten.
Fortbildungsangebote und Workshops auch für externe Teilnehmende
Sowohl für Ausbildungsteilnehmende des NIVT als auch für AbsolventInnen und Externe bietet das NIVT diverse Fort- und Weiterbildungsangebote an. In Workshops und Workshop-Reihen können Interessierte ihr verhaltenstherapeutisches oder diagnostisches Wissen gezielt vertiefen oder auffrischen.
Fort- und Weiterbildung