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Berufswunsch PsychotherapeutIn?
Was bringt das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung Neues?
Am 01.09.2020 ist das Gesetz zur Reform der PsychotherapeutInnenausbildung in Kraft getretenen. Es gibt daher nun verschiedene Wege, sich zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten bzw. zur/zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin/
-therapeuten ausbilden zu lassen.
Sie haben Ihren Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen?
Wenn Sie Ihren Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen haben und eine berufliche Tätigkeit als PsychotherapeutIn anstreben, liegen folgende Ausbildungsetappen vor Ihnen:
Studiengang Psychologie
- Bachelor Psychologie
Dauer: 3 Jahre - Master Psychologie
(inklusive Prüfung in Klinischer Psychologie)
Dauer: 2 Jahre - Ausbildung zur/zum Psychologischen
Psychotherapeutin/-therapeuten
oder
Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/
-therapeuten
Relevante allgemeine Infos
Bachelor Psychologie
- Hier existiert ggf. (wenn gewünscht) die Möglichkeit einer Überleitung, so dass die Anforderungen des neuen Psychotherapeuten-
gesetzes und der Approbationsordnung erfüllt werden und damit der Master Psychotherapie
begonnen werden kann. - Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte direkt an die zuständige Universität.
Master
- Der Master kann auch noch nach dem 01.09.2020 begonnen werden.
Ausbildung PP und KJP
- Dauer in Vollzeit: 3 Jahre
- Dauer berufsbegleitend: 5 Jahre
- Approbation (berufsrechtliche Befähigung)
- GKV-Abrechnungserlaubnis (sozialrechtliche Befähigung)
Cave!
- Die Ausbildung muss bis zum 31.08.2032 beendet sein. Härtefallregelungen bis 31.08.2035.
Studiengänge Pädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften
- Bachelor Pädagogik oder
Bachelor Soziale Arbeit oder
Bachelor Erziehungswissenschaften
Dauer: 3 Jahre - Master Pädagogik oder
Master Soziale Arbeit oder
Master Erziehungswissenschaften
Dauer: 2 Jahre - Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/
-therapeuten
Sie haben Ihren Bachelor nach dem 01.09.2020 begonnen bzw. werden ihn jetzt beginnen?
Wenn Sie Ihren Bachelor nach dem 01.09.2020 beginnen und eine berufliche Tätigkeit als (Fach-)PsychotherapeutIn anstreben, liegen folgende Aus- und Weiterbildungsetappen vor Ihnen:
Bachelor
- Bachelor Psychotherapie
oder - Bachelor Psychologie
- Dauer: 3 Jahre
Der Bachelor darf laut Gesetz polyvalent ausgestaltet sein.
Master
- Master Psychotherapie
- Dauer: 2 Jahre
Im Unterschied zum Bachelorstudium ist im Masterstudium keine Polyvalenz mehr möglich.
Es muss eine definitive Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung getroffen werden.
Nur so ist den gesetzlichen Vorgaben folgend ein Zugang zur Approbationsprüfung möglich.
Approbationsprüfung
Durch die Approbationsprüfung wird die berufsrechtliche Befähigung erworben.
Die Berufsbezeichnung "PsychotherapeutIn" wird erworben.
Weiterbildung
Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeutin/-therapeuten für Erwachsene oder zur/zum Fachpsychotherapeutin/-therapeuten für Kinder und Jugendliche
Dauer: 5 Jahre
Festlegung auf eine der vier anerkannten Verfahrensrichtungen (Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie) findet statt.
Die sozialrechtliche Befähigung wird erworben.
Die Berufsbezeichnung "FachpsychotherapeutIn für Erwachsene" oder "FachpsychotherapeutIn für Kinder und Jugendliche" wird erworben.
Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) liegt seit dem 19./20.11.2021 in vollständiger Form vor. Die Finanzierung der Weiterbildung ist jedoch noch nicht geklärt.
Was sind die Vorteile, die Ausbildung nach dem „alten“ System zu machen?
- seit Jahren ausgearbeitetes Curriculum und bewährtes Modell der Ausbildung nach wissenschaftlich höchsten Standards
- fester MitarbeiterInnenstamm, der Ihnen bei Fragen zur Seite steht
- verlässliche Begleitung von Beginn Ihrer Ausbildung bis zum Staatsexamen und zur Approbation
- seit Jahren gebahnte Zusammenarbeit mit erfahrenen PraktikerInnen
- allgemein größere Möglichkeiten individueller Zeitgestaltung (z. B. auch Möglichkeit der Vollzeitausbildung in drei Jahren)
- für Personen mit Masterabschlüssen in den Bereichen Pädagogik, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaften letzte Möglichkeit, Kinder- und JugendpsychotherapeutIn zu werden
- Möglichkeiten der Weiterbildung (KJP) und Doppelapprobation (nach dem neuen Gesetz nicht möglich)
- Qualitätsanspruch und –sicherung
- Anleitung durch ausgewiesene PraktikerInnen und ExpertInnen für die jeweiligen Störungsbilder
- gute Ausstattung (Tests, Therapiematerial, Räumlichkeiten)
- über die gesamte Ausbildungszeit bestehende Intervisionsgruppen, die kollegiale Unterstützung bieten
Was sind die Nachteile, die Ausbildung nach dem „alten“ System zu machen?
- Praktikantenstatus
- Vergütung während der praktischen Tätigkeit 1 aktuell bei mindestens 1000,- Euro brutto bei einer Tätigkeit in Vollzeit (26 Stunden/Woche)
- zeitliche Begrenzung bis zum 31.08.2032
Das NIVT empfiehlt vor dem Hintergrund des Faktenchecks zum jetzigen Zeitpunkt eine
Ausbildung nach dem alten System!
Wichtige Informationen:
Häufig erreichen uns sorgenvolle Anfragen, ob noch genug Zeit besteht, die Ausbildung in Ruhe zu beenden. Definitiv: Ja!
Sie haben laut Gesetzeslage bis zum 31.08.2032 (in Härtefällen sogar bis zum 31.08.2035) Zeit, Ihre Ausbildung abzuschließen und eine Approbation im Sinne des § 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung zu erlangen.
Facharztweiterbildung »Psychiatrie und Psychotherapie«
Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Facharztweiterbildung »Psychiatrie und Psychotherapie« die für »Psychotherapie« (verhaltenstherapeutisch orientiert) nötigen Seminare und Supervision erhalten. Dies gilt auch zur Erlangung des Fortbildungszertifikats der Ärztekammern. Viele Veranstaltungen des NIVT erhalten von der Psychotherapeutenkammer Bremen Fortbildungspunkte. Interessierte KollegInnen bitten wir, sich über unser Sekretariat mit uns in Verbindung zu setzen.
Weiterbildung Gruppenverhaltenstherapie
Das Aufbaucurriculum für Gruppenverhaltenstherapie dient der Erlangung der fachlichen Befähigung zur Durchführung von Verhaltenstherapie in Gruppen. Die fachliche Befähigung ist eine Voraussetzung für die Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie (Verhaltenstherapie) entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie bzw. der Psychotherapie-Vereinbarung in der kassenärztlichen Versorgung. Aktuell ist das Curriculum für Gruppenverhaltenstherapie in die berufsbegleitende, 5-jährige Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten am NIVT integriert. Für ausführliche Informationen zur Weiterbildung in Gruppenverhaltenstherapie nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Weiterbildung KJP für PP
Die dreisemestrige berufsbegleitende Weiterbildung dient der Erlangung der fachlichen Befähigung Psychologischer und Ärztlicher PsychotherapeutInnen zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Die fachliche Befähigung ist die Voraussetzung zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie bzw. der Psychotherapie-Vereinbarung in der kassenärztlichen Versorgung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Veranstaltungen & Workshop-Angebote am NIVT
Eine Vielzahl der Seminare, die das NIVT für die Teilnehmenden der PP- und KJP-Ausbildung anbietet, kann auch von externen Interessenten in Form von Workshops zur Fort- und Weiterbildung belegt werden. Bitte rufen Sie uns bei Interesse an.