Fort- und Weiterbildung

Fort- & Weiterbildung am NIVT

Sowohl für Ausbildungsteilnehmende des NIVT als auch für AbsolventInnen und Externe bietet das NIVT diverse Fort- und Weiterbildungsangebote an. In Workshops und Workshop-Reihen können Interessierte ihr verhaltenstherapeutisches oder diagnostisches Wissen gezielt vertiefen.

Berufswunsch PsychotherapeutIn?

Was bringt das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung Neues?

Am 01.09.2020 ist das Gesetz zur Reform der PsychotherapeutInnenausbildung in Kraft getretenen. Es gibt daher nun verschiedene Wege, sich zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten bzw. zur/zum Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin/
-therapeuten ausbilden zu lassen.

 

 

 

Bachelorbeginn vor dem 01.09.2020

Sie haben Ihren Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen?

Wenn Sie Ihren Bachelor vor dem 01.09.2020 begonnen haben und eine berufliche Tätigkeit als PsychotherapeutIn anstreben, liegen folgende Ausbildungsetappen vor Ihnen:

Studiengang Psychologie

  1. Bachelor Psychologie
    Dauer: 3 Jahre
  2. Master Psychologie
    (inklusive Prüfung in Klinischer Psychologie)
    Dauer: 2 Jahre
  3. Ausbildung zur/zum Psychologischen
    Psychotherapeutin/-therapeuten

    oder
    Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/
    -therapeuten

Relevante allgemeine Infos

Bachelor Psychologie

  • Hier existiert ggf. (wenn gewünscht) die Möglichkeit einer Überleitung, so dass die Anforderungen des neuen Psychotherapeuten-
    gesetzes und der Approbationsordnung erfüllt werden und damit der Master Psychotherapie
    begonnen werden kann.
  • Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte direkt an die zuständige Universität.

Master

  • Der Master kann auch noch nach dem 01.09.2020 begonnen werden.

Ausbildung PP und KJP

  • Dauer in Vollzeit: 3 Jahre
  • Dauer berufsbegleitend: 5 Jahre
  • Approbation (berufsrechtliche Befähigung)
  • GKV-Abrechnungserlaubnis (sozialrechtliche Befähigung)

Cave!

  • Die Ausbildung muss bis zum 31.08.2032 beendet sein. Härtefallregelungen bis 31.08.2035.

Studiengänge Pädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften

  1. Bachelor Pädagogik oder
    Bachelor Soziale Arbeit oder
    Bachelor Erziehungswissenschaften
    Dauer: 3 Jahre
  2. Master Pädagogik oder
    Master Soziale Arbeit oder
    Master Erziehungswissenschaften
    Dauer: 2 Jahre 
  3. Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/
    -therapeuten
Bachelorbeginn nach dem 01.09.2020

Sie haben Ihren Bachelor nach dem 01.09.2020 begonnen bzw. werden ihn jetzt beginnen?

Wenn Sie Ihren Bachelor nach dem 01.09.2020 beginnen und eine berufliche Tätigkeit als (Fach-)PsychotherapeutIn anstreben, liegen folgende Aus- und Weiterbildungsetappen vor Ihnen:
 

Bachelor

01
  • Bachelor Psychotherapie
    oder
  • Bachelor Psychologie
  • Dauer: 3 Jahre

Der Bachelor darf laut Gesetz polyvalent ausgestaltet sein.

Master

02
  • Master Psychotherapie
  • Dauer: 2 Jahre

Im Unterschied zum Bachelorstudium ist im Masterstudium keine Polyvalenz mehr möglich.
Es muss eine definitive Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung getroffen werden.
Nur so ist den gesetzlichen Vorgaben folgend ein Zugang zur Approbationsprüfung möglich.

Approbationsprüfung

03

Durch die Approbationsprüfung wird die berufsrechtliche Befähigung erworben.
Die Berufsbezeichnung "PsychotherapeutIn" wird erworben.

Weiterbildung

04

Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeutin/-therapeuten für Erwachsene oder zur/zum Fachpsychotherapeutin/-therapeuten für Kinder und Jugendliche

Dauer: 5 Jahre
Festlegung auf eine der vier anerkannten Verfahrensrichtungen (Verhaltenstherapie, Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie) findet statt.
Die sozialrechtliche Befähigung wird erworben.
Die Berufsbezeichnung "FachpsychotherapeutIn für Erwachsene" oder "FachpsychotherapeutIn für Kinder und Jugendliche" wird erworben.
Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) liegt seit dem 19./20.11.2021 in vollständiger Form vor. Die Finanzierung der Weiterbildung ist jedoch noch nicht geklärt.
 

Ausbildung nach dem „alten“ System

Was sind die Vorteile, die Ausbildung nach dem „alten“ System zu machen?

  • seit Jahren ausgearbeitetes Curriculum und bewährtes Modell der Ausbildung nach wissenschaftlich höchsten Standards
  • fester MitarbeiterInnenstamm, der Ihnen bei Fragen zur Seite steht
  • verlässliche Begleitung von Beginn Ihrer Ausbildung bis zum Staatsexamen und zur Approbation
  • seit Jahren gebahnte Zusammenarbeit mit erfahrenen PraktikerInnen
  • allgemein größere Möglichkeiten individueller Zeitgestaltung (z. B. auch Möglichkeit der Vollzeitausbildung in drei Jahren)
  • für Personen mit Masterabschlüssen in den Bereichen Pädagogik, Soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaften letzte Möglichkeit, Kinder- und JugendpsychotherapeutIn zu werden
  • Möglichkeiten der Weiterbildung (KJP) und Doppelapprobation (nach dem neuen Gesetz nicht möglich)
  • Qualitätsanspruch und –sicherung
  • Anleitung durch ausgewiesene PraktikerInnen und ExpertInnen für die jeweiligen Störungsbilder
  • gute Ausstattung (Tests, Therapiematerial, Räumlichkeiten)
  • über die gesamte Ausbildungszeit bestehende Intervisionsgruppen, die kollegiale Unterstützung bieten

 

 

 

Ausbildung nach dem „alten“ System

Was sind die Nachteile, die Ausbildung nach dem „alten“ System zu machen?

  • Praktikantenstatus
  • Vergütung während der praktischen Tätigkeit 1 aktuell bei mindestens 1000,- Euro brutto bei einer Tätigkeit in Vollzeit (26 Stunden/Woche)
  • zeitliche Begrenzung bis zum 31.08.2032

 

Das NIVT empfiehlt vor dem Hintergrund des Faktenchecks zum jetzigen Zeitpunkt eine
Ausbildung nach dem alten System!

 

 

 

Sie befinden sich bereits in der Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten oder Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/-therapeuten?

Wichtige Informationen:

Häufig erreichen uns sorgenvolle Anfragen, ob noch genug Zeit besteht, die Ausbildung in Ruhe zu beenden. Definitiv: Ja!
Sie haben laut Gesetzeslage bis zum 31.08.2032 (in Härtefällen sogar bis zum 31.08.2035) Zeit, Ihre Ausbildung abzuschließen und eine Approbation im Sinne des § 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung zu erlangen.
 

Facharztweiterbildung

Facharztweiterbildung »Psychiatrie und Psychotherapie«

Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Facharztweiterbildung »Psychiatrie und Psychotherapie« die für »Psychotherapie« (verhaltenstherapeutisch orientiert) nötigen Seminare und Supervision erhalten. Dies gilt auch zur Erlangung des Fortbildungszertifikats der Ärztekammern. Viele Veranstaltungen des NIVT erhalten von der Psychotherapeutenkammer Bremen Fortbildungspunkte. Interessierte KollegInnen bitten wir, sich über unser Sekretariat mit uns in Verbindung zu setzen.

Gruppentherapie

Weiterbildung Gruppenverhaltenstherapie

Das Aufbaucurriculum für Gruppenverhaltenstherapie dient der Erlangung der fachlichen Befähigung zur Durchführung von Verhaltenstherapie in Gruppen. Die fachliche Befähigung ist eine Voraussetzung für die Abrechnungsgenehmigung für Gruppenpsychotherapie (Verhaltenstherapie) entsprechend der Psychothera­pie-Richtlinie bzw. der Psychotherapie-Vereinbarung in der kassenärztlichen Versorgung. Aktuell ist das Curriculum für Gruppenverhaltenstherapie in die berufsbegleitende, 5-jährige Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten am NIVT integriert. Für ausführliche Informationen zur Weiterbildung in Gruppenverhaltenstherapie nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Weiterbildung KJP für PP

Die dreisemestrige berufsbegleitende Weiterbildung dient der Erlangung der fachlichen Befähigung Psychologischer und Ärztlicher PsychotherapeutInnen zur Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Die fachliche Befähigung ist die Voraussetzung zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie bzw. der Psychotherapie-Vereinbarung in der kassenärztlichen Versorgung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Kontakt
Doppelapprobation

Doppelapprobation für KJP

Für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen besteht die Möglichkeit, sofern Sie einen Psychologieabschluss innehaben, eine Doppelapprobation zu erlangen. Diese Doppelapprobation ermöglicht die Arbeit und Abrechnung über die Kassen auch im Erwachsenenbereich. Es werden 2/3 der bisher erbrachten Leistungen für die PP-Approbation anerkannt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Workshops

Veranstaltungen & Workshop-Angebote am NIVT

Eine Vielzahl der Seminare, die das NIVT für die Teilnehmenden der PP- und KJP-Ausbildung anbietet, kann auch von externen Interessenten in Form von Workshops zur Fort- und Weiterbildung belegt werden. Bitte rufen Sie uns bei Interesse an.