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Staatsexamen und Approbation
Das Staatsexamen als Voraussetzung zum Erhalt der Approbation gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in den Räumen des Landesprüfungsamtes Bremen über die Dauer von zwei Stunden statt. Die Teilnehmenden erhalten hierzu 80 Prüfungsfragen in einem Aufgabenheft, die zu einem großen Teil im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden müssen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % aller Fragen richtig beantwortet wurden. Die Prüfungsfragen beziehen sich auf den Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), in dem wiederum die in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beschriebenen Wissensinhalte berücksichtigt werden.
Der mündliche Teil des Staatsexamens findet in den Räumen des NIVT statt und wird durch eine staatliche Prüfungskommission – aus vier Mitgliedern bestehend - abgenommen. Die Zusammensetzung richtet sich nach § 9 KJPsychTh-APrV.
Die/Der zu Prüfende hat im mündlichen Teil eine Einzel- und eine Gruppenprüfung abzulegen. Die Gruppen bestehen aus maximal vier TeilnehmerInnen. Pro zu Prüfender/m werden sowohl für die Einzel-, als auch für die Gruppenprüfung je 30 Minuten Prüfungszeit angesetzt (s. hierzu § 17 Abs. 3 der KJPsychTh-AprV), d. h. bei einer vierköpfigen Prüfungsgruppe dauert die Prüfung 120 Minuten.
Nach der mündlichen Prüfung werden die Originale der Niederschriften vom Institutssekretariat bei der zuständigen Behörde eingereicht. Das Zeugnis über die staatliche Prüfung und die Approbationsurkunde wird anschließend von der zuständigen Behörde ausgestellt.
Ausbildungsübersicht — Das Wichtigste in Kürze
Während der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie werden den Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse sowie die Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten vermittelt, die sie in die Lage versetzen, Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen nach den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Standards eigenverantwortlich und selbstständig durchzuführen.
Theoretische Ausbildung
- Erwerb von psychotherapeutisch relevanten Grundkenntnissen (200 h)
- Erwerb von vertieftem Wissen im jeweiligen Therapieverfahren (400 h)
- Selbsterfahrung (120 h)
- Kollegiale Intervision (330 h)
- Erwerb von vertieftem Wissen in der Gruppen-VT (48 h, fakultativ während der berufsbegleitenden Ausbildung)
Praktische Tätigkeit
- 1.200 h in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche
- 600 h in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen/psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Praktische Ausbildung
- Durchführung von mindestens 600 h Behandlung von PatientInnen
- unter mindestens 150 h Supervision
- Vor- und Nachbereitung der PatientInnenbehandlungen (600 h)
- Durchführung von 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung (fakultativ während der berufsbegleitenden Ausbildung)
- 40 Stunden Supervision der Gruppenbehandlung (obligatorisch, wenn Gruppen-VT durchgeführt wird)
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung zur/zum Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn am NIVT erfolgt entsprechend der Vorgaben aus § 1 Abs. 3 Satz 1 und Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV). Die theoretische Ausbildung findet am NIVT innerhalb des Ausbildungskurses in Form von Seminaren und praktischen Übungen statt. Die Ausbildungskurse bestehen in der Regel aus 15-16 Teilnehmenden. Inhaltlich verteilt sich die theoretische Ausbildung wie folgt:
Grundkenntnisse (200 Stunden)
Grundkenntnisse für die psychotherapeutische Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Für diesen Abschnitt werden auch Dozierende aus Kliniken und von Instituten hinzugezogen, die in anderen anerkannten Psychotherapieverfahren ausbilden und mit denen das NIVT kooperiert.
Praxisbezogene Theorie (400 Stunden)
Praxisbezogene Theorie der Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapie, durchgeführt von langjährig therapie- und ausbildungserfahrenen VerhaltenstherapeutInnen.
Selbsterfahrung (120 Stunden)
Selbsterfahrung als Gruppenselbsterfahrung, die von anerkannten SelbsterfahrungsleiterInnen des Instituts durchgeführt wird.
Vertiefung (330 Stunden)
Vertiefung und Übung der Grundkenntnisse und der praxisbezogenen Theorie in regelmäßigen, selbstorganisierten und dokumentierten Inter-visionsgruppen. Sofern erwünscht, können Ausbildungsteilnehmende bis zu 20 % der geforderten Intervisionsstunden (d. h. max. 66 Stunden) durch die Teilnahme an weiteren Aus- und Weiterbildungsangeboten anerkennen lassen.
Praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von krankheitswertigen Störungen des Kindes- und Jugendalters mit akuter, chronifizierter und/oder abklingender Symptomatik. Sie erfolgt unter fachkundiger Anleitung und umfasst mindestens 1.800 Stunden.
Diagnostik & Behandlung (1200 Stunden)
Praktische Tätigkeit in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik, bei der die/der Ausbildungsteilnehmende an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Fällen unter Einbezug der Bezugspersonen zu beteiligen ist, deren Verlauf schriftlich dokumentiert wird.
Mindestdauer: 12 Monate.
Ambulanz oder Praxis (600 Stunden)
Praktische Tätigkeit in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten ambulanten oder (teil-)stationären Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, in der Praxis einer Ärztin/eines Arztes mit Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie oder in der Praxis einer/eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeuten.
Mindestdauer: 6 Monate.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung startet spätestens 6 Monate nach erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung. Die Bezahlung der Krankenkassen für die ambulante Therapie wird zu 65 % an die AusbildungstherapeutInnen ausgezahlt (derzeit ca. 69 Euro pro Sitzung).
PatientInneneinzelbehandlung unter Supervision (600 Stunden)
Ambulante PatientInneneinzelbehandlung und Ausbildungstherapien unter Supervision in den komplett ausgestatteten Ambulanzräumen des NIVTs oder einer der NIVT-Außenambulanzen. Über mindestens sechs Behandlungsfälle ist je eine schriftliche Falldarstellung zu erstellen, die den Stand der Wissenschaft berücksichtigt. Zwei dieser dokumentierten Fälle werden für die mündliche Prüfung im Staatsexamen eingereicht.
Vor- und Nachbereitung (600 Stunden)
Vor- und Nachbereitung von Therapie- und Supervisionsstunden (müssen nicht extra dokumentiert werden).
Supervision (150 Stunden)
Supervision der PatientInnenbehandlungen (davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision), die bei anerkannten SupervisorInnen des NIVT abgeleistet werden.
Zugangsvoraussetzungen
für die Ausbildung
Bei der Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeuten handelt es sich um eine postgraduale Ausbildung, die den Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzt. Die spezifischen Zusatzvoraussetzungen werden von der jeweiligen Landesbehörde (in Bremen: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz) festgelegt. Die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-therapeuten im Bundesland Bremen ist mit folgenden Studienabschlüssen möglich:
Diplom oder Master im Fach Psychologie
(Prüfung muss im Bereich Klinische Psychologie erfolgt sein)Diplom oder Master im Fach Pädagogik
(entspricht auch Studienabschluss »Bildungs- und Erziehungswissenschaften« oder »Erziehungswissenschaften«)Diplom oder Master im Fach Sozialpädagogik
(entspricht auch Studienabschluss »Soziale Arbeit«)Dauer der Ausbildung
(Berufsbegleitend / Vollzeit)
Die berufsbegleitende Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten ist zeitlich so organisiert, dass in fünf Jahren die Voraussetzungen zur Zulassung zum Staatsexamen erfüllt werden können. Bei der Vollzeitausbildung können in drei Jahren die Voraussetzungen erfüllt werden.
Selbsterfahrung und Theorie erfolgen in einem festen Kursverbund. Die Selbsterfahrung erstreckt sich dabei über die ersten drei Jahre. Die Anzahl der Theorieseminare nimmt zum Ende der Ausbildung hin ab.
Den Zeitpunkt der praktischen Tätigkeit und der praktischen Ausbildung legen die Ausbildungsteilnehmenden selbst fest. Um zunächst theoretische Grundlagen für die praktische, klinisch-psychiatrische Tätigkeit zu erwerben, empfehlen wir, die praktische Tätigkeit nach dem ersten Ausbildungsjahr zu beginnen.
Die Zwischenprüfung (= Voraussetzung für den Einstieg in die ambulante Behandlung am NIVT) wird in der Regel nach einem Ausbildungsjahr (Vollzeit!) bzw. zwei Ausbildungsjahren (berufsbegleitend!) abgelegt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die einzelnen Bausteine sind so organisiert, dass eine berufliche Tätigkeit bei der berufsbegleitenden Ausbildung möglich ist. Bedenken Sie aber bei Ihrer Planung, dass die Ableistung der praktischen Tätigkeit ("Klinisches Jahr") – auch in Teilzeit (20-26 Stunden/Woche) – eine erhebliche zeitliche Bindung bedeutet, in der ggf. Stunden einer hauptberuflichen Tätigkeit reduziert werden müssen. Daneben sollten Sie berücksichtigen, dass die praktische Tätigkeit leider immer noch weitestgehend geringfügig (1000 Euro bei 26 Wochenstunden) bezahlt wird und Sie daher auf ein finanzielles Polster oder Unterstützung angewiesen sind.
Kosten der Ausbildung
(Berufsbegleitend /Vollzeit)
Ein Thema, das Sie sicherlich besonders beschäftigt, ist die Frage der Bezahlung bzw. der Kosten der Ausbildung. Um sich einen Überblick über die auf Sie zukommenden Kosten der Ausbildung zu verschaffen, lesen, rechnen und durchdenken Sie bitte den nachfolgenden Text sorgfältig und in Ruhe.
Für die Teilnahme an dem Auswahlprocedere des NIVT fällt eine einmalige Gebühr von 180,- € an. Die gegenwärtigen monatlichen Ausbildungsgebühren betragen für den gesamten Ausbildungszeitraum zurzeit 270,- € für die 5-jährige Ausbildung (berufsbegleitend) und 410,- € für die 3-jährige Ausbildung (Vollzeit). Hinzu kommt die Gebühr für die institutsinterne Zwischenprüfung in Höhe von 180,- € nach dem ersten Ausbildungsjahr (Vollzeit) oder den ersten zwei Ausbildungsjahren (berufsbegleitend). Gebühren für das schriftliche Staatsexamen hängen von Festlegungen seitens der zuständigen Behörden (Landesprüfungsämter) ab. Derzeit beträgt die Gebühr ca. 250,- €. Für den mündlichen Teil des Staatsexamens sind Gebühren in Höhe von 250,- € an das NIVT zu richten.
Ihre Ausbildung trägt sich finanziell selbst. Bei einem Minimum von 600 Behandlungsstunden in der Ambulanz des NIVT ergibt sich z. B. für die 5-jährige berufsbegleitende Ausbildung ein Überschuss von ca. 15.270 €. Die beispielhafte Berechnung der Kosten finden Sie hier.
Bitte bedenken Sie aber: Einnahmen aus Psychotherapien im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen versteuert werden.
Des Weiteren hängen die Kosten der Ausbildung auch von individuellen Faktoren ab, wie der tatsächlich in Anspruch genommenen Supervisionen oder dem Anteil der Gruppensupervision. Die Einnahmen aus den ambulanten Therapien sind von der Bezahlung durch die Krankenkassen abhängig. Deshalb wird in der Berechnung von „ca.“ gesprochen; um diesen Betrag herum kann es zu Variationen kommen. Die jetzige Bezahlungsregelung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Unabhängig davon sind die Kostenträger gesetzlich verpflichtet, die psychotherapeutischen Leistungen in den Institutsambulanzen zu bezahlen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie in den ersten zwei bis vier Ausbildungssemestern bis zum Ablegen der Zwischenprüfung nicht mit Ambulanzhonoraren rechnen können. Sollte es für Sie im Verlauf dieser Zeit unerwartet ernsthafte Finanzierungsprobleme geben, sprechen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen versuchen, eine Zwischenlösung zu finden, die es Ihnen erlaubt, Ihre Ausbildung bei uns fortzuführen.
Bewerbung für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie
Aussagekräftige schriftliche Bewerbungen (inkl. ausführlicher Darstellung der Motivation sowie Lebenslauf und ggf. Zeugnisse) werden laufend angenommen. Der Ausbildungsstart ist jeweils im Oktober des laufenden Jahres. Sie können sich bereits als Psychologie-, Pädagogik- oder SozialpädagogikstudentIn kurz vor dem Masterabschluss bei uns bewerben. Beachten Sie aber, dass Sie die Ausbildung nur beginnen können, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Neben den formalen Voraussetzungen müssen BewerberInnen persönlich geeignet sein. Die Ausbildungsplätze werden daher nach einem sorgfältigen Auswahlverfahren vergeben. Erscheinen Sie uns aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen für die Ausbildung geeignet, laden wir Sie zusammen mit zwei bis fünf anderen BewerberInnen zu einem ausführlichen Kennenlerngespräch in einer Kleingruppe ein.
In diesem Rahmen haben Sie Gelegenheit, uns und unsere Räumlichkeiten kennenzulernen, Fragen mit uns zu besprechen und Ihre Planungen für die Ausbildung mit uns zu erörtern. Die Kennenlerngespräche finden ab Januar statt, über die Zusammensetzung der Ausbildungskurse wird möglichst zeitnah im Anschluss entschieden. Über die Zusammensetzung des Ausbildungskurses und die jeweilige Eignung der einzelnen BewerberInnen entscheidet ein Ausschuss, der sich aus Institutsleitung, SupervisorInnen und MitarbeiterInnen des NIVT zusammensetzt. Hierfür wird eine Kostenpauschale von 180,- € erhoben.
Eine vorläufige Anmeldung, die Sie ausfüllen und an uns zurückschicken können, finden Sie im Infoheft.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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Dann freuen wir uns, Sie auf einem unserer Online-Infoabende begrüßen zu dürfen!
Nächster Termin: 16. Februar 2024, 17 Uhr
Bitte melden Sie sich bei Frau Spitzer unter sekretariat@nivt.de an.